Teledienste

Teledienste
nach § 2 II des  Teledienstegesetzes (TDG) v.a. Angebote (1) im Bereich der Individualkommunikation (Telebanking, Datenaustausch); (2) zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung im Vordergrund steht (Datendienste z.B. Verkehrs-, Wetter- oder Börsendaten); (3) zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze; (4) zur Nutzung von Telespielen und (5) von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeiten.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Teledienste-Gesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Nutzung von Telediensten Kurztitel: Teledienstegesetz Abkürzung: TDG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsvertrag über Mediendienste — Der Staatsvertrag über Mediendienste (kurz Mediendienste Staatsvertrag oder MDStV) war ein Staatsvertrag zwischen allen deutschen Bundesländern, der 2007 außer Kraft trat. Er sollte zusammen mit dem Teledienstegesetz des Bundes einheitliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Teledienst — ist ein Rechtsbegriff aus dem früheren Teledienstegesetz. Seit 1. März 2007 wird stattdessen der umfassendere Rechtsbegriff Telemedien im Telemediengesetz verwendet. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Regelung 2 Abgrenzungsfragen 3 Literatur …   Deutsch Wikipedia

  • Computerrecht — Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet …   Deutsch Wikipedia

  • Internet-Recht — Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet …   Deutsch Wikipedia

  • Mediendienst — ist 1. ein Rechtsbegriff und 2. im allgemeinen Sprachgebrauch eine Bezeichnung für Dienstleister im Medienwesen. Inhaltsverzeichnis 1 Mediendienst als Rechtsbegriff 1.1 Rechtliche Regelung 1.2 Abgrenzungsfragen …   Deutsch Wikipedia

  • Online-Recht — Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet …   Deutsch Wikipedia

  • Onlinerecht — Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet …   Deutsch Wikipedia

  • Teledienstegesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Nutzung von Telediensten Kurztitel: Teledienstegesetz Abkürzung: TDG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

  • Teledienstgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Nutzung von Telediensten Kurztitel: Teledienstegesetz Abkürzung: TDG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”